Private Haftpflichtversicherung: Police «fördert» Haftung nicht

09-DEC-09

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass privat Haftpflichtversicherte nicht "leichteren Herzens" zum Schadenersatz verurteilt werden dürfen als diejenigen, die eine solche Police nicht besitzen: Das Bestehen eines Versicherungsschutzes kann ein fehlendes Verschulden nicht ersetzen, er könne nicht "Anspruchs begründend" wirken. (Hier ging es um einen Mann, der bei einem Fußballspiel von einem anderen verletzt worden war. Der "Foulspieler" war privat haftpflichtversichert - musste aber laut BGH allein deswegen nicht zahlen; denn der Schiedsrichter hatte kein Foul gepfiffen und im Gerichtstermin nur angegeben, sich an einen zwar hart geführten, aber nicht unfairen Zweikampf erinnern zu können.) (AZ: VI ZR 296/08)