Sauerland-Terroristen: Zu hohen Haftstrafen verurteilt

05-MAR-10

Im so genannten «Sauerland-Verfahren» hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am 04.03.2009 die vier Angeklagten, die schwere Terroranschläge in Deutschland vorbereitet hatten, zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Zwei der Terroristen - Fritz Gelowicz und Daniel Schneider - müssen nach dem Urteil für zwölf Jahre in Haft. Adem Yilmaz verurteilte das OLG zu elf Jahren Freiheitsstrafe; Attila Selek zu fünf Jahren.

Nach den Feststelllungen des Gerichts waren Gelowicz, Yilmaz und Schneider seit Mitte 2006 Mitglieder der ausländischen Terror-Vereinigung «Islamische Jihad Union». Selek habe die Organisation unterstützt. Die Angeklagten hätten in Deutschland Sprengstoffanschläge mit möglichst vielen Opfern geplant. Durchgeführt werden sollten diese zeitnah zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr. Ziel seien vor allem Amerikaner und US-amerikanische Einrichtungen gewesen.

In Vorbereitung der Anschläge hat Gelowicz laut Gericht von Dezember 2006 bis Juli 2007 nach und nach zwölf 65-Kilogramm-Fässer mit Wasserstoffperoxid-Lösung erworben, um durch Konzentration und Beigabe von Mehl eine explosive Mischung von 550 Kilogramm, entsprechend einer Sprengkraft von 410 Kilogramm TNT, herzustellen. Selek habe 26 Sprengzünder beschafft, von denen allerdings nur wenige funktionsfähig gewesen seien. In einem Ferienhaus in Medebach hätten die vier Angeklagten begonnen, den Sprengstoff herzustellen. Dann seien sie festgenommen worden.

Das OLG verurteilte die Angeklagten allesamt wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechens. Gelowicz, Yilmaz und Schneider sprach es zudem der Verabredung zu Mord und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig. Schneider muss außerdem wegen versuchten Mordes hinter Gitter. Er hatte bei der Festnahme fliehen wollen und dabei einem Beamten eine Pistole entrissen. Das OLG geht davon aus, dass er auf den Beamten schießen wollte und dessen möglichen Tod in Kauf genommen hatte.

Der Vorsitzende Ottmar Breidling hat in der Urteilsbegründung auf die besondere Gefährlichkeit des Vorhabens und die wachsende Gefahr des so genannten «Homegrown Terrorism» hingewiesen.

Das Verfahren gegen die Terrorzelle dauerte rund zehn Monate. In dieser Zeit hat das OLG an 65 Verhandlungstagen 62 Zeugen und 17 Sachverständige vernommen. Die Verfahrensakten bestehen aus 600 Aktenordnern.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2009